Sport Wartung
Inhaber: Philipp Beckermann
Albersloher Weg 302, 48167 Münster
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sport Wartung und ihren Kunden über Wartung, Prüfung, Reparatur sowie weitere Dienstleistungen an Sport- und Fitnessgeräten.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Dazu zählen insbesondere Schulträger, Kommunen, Sportvereine, Studios und Betriebe. Verträge mit Verbrauchern schließen wir über diese Bedingungen nicht ab; alle Preisangaben verstehen sich dementsprechend als Nettopreise.
2. Leistungen
Sport Wartung bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Wartung von Sport- und Fitnessgeräten
- sicherheitstechnische Prüfungen, etwa nach DGUV Information 202-044
- Prüfung von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 und von Outdoor-Fitnessgeräten nach DIN EN 16630
- Reparatur und Instandsetzung
- Montage und Demontage
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Nicht Gegenstand unserer Leistungen sind elektrotechnische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, sicherheitstechnische Kontrollen an Medizinprodukten sowie die sportfunktionelle Bewertung von Sportböden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots, durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5. Anfahrt und Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ist die Durchführung vor Ort nicht möglich – etwa weil kein Zugang besteht oder die Geräte nicht verfügbar sind –, behält sich Sport Wartung vor, die angefallenen Anfahrtskosten und die vorgehaltene Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Leistungen zu schaffen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass
- Zugang zu den Räumen und Geräten besteht,
- die Geräte zugänglich und überprüfbar sind,
- eine erreichbare Ansprechperson benannt ist,
- alle relevanten Informationen und vorhandenen Unterlagen bereitgestellt werden.
7. Sicherheitstechnische Prüfungen
Die durchgeführten Prüfungen stellen eine Momentaufnahme des Zustands der Geräte zum Zeitpunkt der Prüfung dar. Sport Wartung übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte auch nach der Prüfung dauerhaft sicher oder funktionsfähig bleiben.
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb, für die Beachtung festgestellter Mängel und für die Sperrung nicht verkehrssicherer Geräte liegt beim Betreiber. Werden im Prüfprotokoll Mängel ausgewiesen, obliegt deren Behebung dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8. Haftung
Sport Wartung haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sport Wartung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Reparaturen und Ersatzteile
Reparaturen werden nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot abgerechnet. Zeigt sich während der Arbeiten, dass der Aufwand den vereinbarten Rahmen überschreitet, stimmen wir das weitere Vorgehen vor Fortsetzung der Arbeiten mit dem Kunden ab.
Für die Lieferfähigkeit von Ersatzteilen Dritter übernehmen wir keine Gewähr. Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde sie nicht ausdrücklich zurückverlangt.
10. Gewährleistung
Für die von uns erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
11. Prüfprotokolle und Nutzungsrechte
Prüfprotokolle und die im Rahmen der Bestandsaufnahme erstellten Gerätelisten übergeben wir dem Kunden zur uneingeschränkten eigenen Verwendung. Eine Bindung an Folgeaufträge besteht nicht.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Sport Wartung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.