Die Normenreihe DIN EN 1176 besteht aus mehreren Teilen. Teil 1 enthält die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die Teile 2 bis 6 behandeln einzelne Gerätearten wie Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen und Karussells. Teil 7 ist für Betreiber der wichtigste: Er regelt Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb.
Hinzu kommt die DIN EN 1177 für stoßdämpfende Spielplatzböden. Sie legt fest, welche Materialien in welcher Schichtdicke für welche Fallhöhe geeignet sind – der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Mängel auftreten.
Anders als bei Sportgeräten sind die Anforderungen hier sehr konkret. Öffnungsweiten, Fangstellen und Fallräume sind mit Maßen und Prüfkörpern beschrieben. Das macht die Prüfung objektiver – und weniger geeignet für Augenmaß.