Feuerwehren sind ein Sonderfall. Die körperliche Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte ist Voraussetzung für den Dienst, entsprechend wird trainiert. Gleichzeitig sind die Trainingsgeräte in Feuerwehrgerätehäusern arbeitsrechtlich Arbeitsmittel – mit allen Folgen aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Das gilt für Berufsfeuerwehren ebenso wie für Freiwillige Feuerwehren. Bei Letzteren ist Träger die Kommune, und die Geräte im Gerätehaus fallen damit in denselben kommunalen Prüfbestand wie Schulhallen und Spielplätze – werden dort aber regelmäßig vergessen.
Hinzu kommt eine Besonderheit: die Ergometer in Atemschutzübungsanlagen. Sie werden unter Vollschutz und hoher Belastung gefahren, oft von Personen am Rand ihrer Leistungsgrenze, und stehen in einer Umgebung mit hoher Luftfeuchte.
