Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung. Wer sie anwendet, kann davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt – die sogenannte Vermutungswirkung.
Die TRBS 1201 befasst sich mit Prüfungen von Arbeitsmitteln: welche Prüfarten es gibt, was sie jeweils umfassen, wie Fristen ermittelt werden und wie das Ergebnis zu dokumentieren ist.
Für Sportgeräte ist sie die Brücke zwischen der allgemein gehaltenen Verordnung und der gerätespezifischen DGUV Information 202-044. Sie erklärt das Wie, während die DGUV-Information das Was beschreibt.
