Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Was das bedeutet, konkretisiert die TRBS 1203.
Die Regel nennt drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen – alle drei, nicht wahlweise eine davon. Genau dieser Punkt wird in der Praxis am häufigsten falsch verstanden.
Die Folge einer Prüfung durch eine nicht befähigte Person ist unangenehm: Sie ist rechtlich keine Prüfung. Im Schadensfall steht der Betreiber dann so da, als hätte er gar nicht geprüft – obwohl Aufwand betrieben und ein Protokoll geschrieben wurde.
