Fitnessstudios haben die anspruchsvollste Ausgangslage überhaupt: unbeaufsichtigtes Training, hohe Lasten, Dauerbetrieb und ein Nutzerkreis, der die Geräte nicht kennt. Dazu kommt, dass jedes gesperrte Gerät unmittelbar Umsatz kostet.
Rechtlich sind Studiobetreiber Unternehmer mit voller Verkehrssicherungspflicht. Anders als Vereine oder Schulen profitieren sie von keinerlei Privilegierung – der Maßstab ist der eines gewerblichen Anbieters, der für Entgelt eine sichere Leistung schuldet.
Die technische Grundlage bilden die DIN EN ISO 20957, die Vorgaben der Gerätehersteller und die DGUV Information 202-044. Einzelheiten zum Prüfumfang stehen auf unserer Seite Sicherheitsprüfung von Fitnessgeräten.
