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Gewerblicher Betrieb

Prüfung von Sportgeräten für Fitnessstudios

Im Studio trainieren Menschen ohne Aufsicht, mit hohen Lasten, zwölf Stunden am Tag. Wir prüfen im laufenden Betrieb, in Ihren Randzeiten, und dokumentieren so, dass Ihr Versicherer damit arbeiten kann.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Fitnessstudios haben die anspruchsvollste Ausgangslage überhaupt: unbeaufsichtigtes Training, hohe Lasten, Dauerbetrieb und ein Nutzerkreis, der die Geräte nicht kennt. Dazu kommt, dass jedes gesperrte Gerät unmittelbar Umsatz kostet.

Rechtlich sind Studiobetreiber Unternehmer mit voller Verkehrssicherungspflicht. Anders als Vereine oder Schulen profitieren sie von keinerlei Privilegierung – der Maßstab ist der eines gewerblichen Anbieters, der für Entgelt eine sichere Leistung schuldet.

Die technische Grundlage bilden die DIN EN ISO 20957, die Vorgaben der Gerätehersteller und die DGUV Information 202-044. Einzelheiten zum Prüfumfang stehen auf unserer Seite Sicherheitsprüfung von Fitnessgeräten.

Kurzhantelablage mit Gewichten von 2,5 bis 25 Kilogramm vor einer Spiegelwand – Geräteprüfung in einem Fitnessstudio

Geräteklassen – ein unterschätzter Punkt

Die DIN EN ISO 20957 unterscheidet Geräte nach vorgesehenem Einsatzbereich. Vereinfacht: Klasse H für den Heimgebrauch, Klasse S für den gewerblichen und halbgewerblichen Einsatz.

Ein Gerät der Heimklasse in einem gewerblichen Studio ist ein Mangel, unabhängig von seinem Zustand. Es ist für die Belastung nicht ausgelegt und im Schadensfall kaum zu verteidigen – auch nicht mit dem Argument, es sei ja neu gewesen.

Wir finden solche Geräte regelmäßig in kleineren Studios, in Hotel-Fitnessräumen und in Firmenfitnessbereichen. Meist wurden sie beschafft, weil sie günstig waren, ohne dass jemand auf die Klassenangabe geachtet hat.

Herstellervorgaben und Versicherungsschutz

Hersteller geben Wartungsintervalle und Prüfanweisungen vor. Diese Vorgaben sind kein Ratschlag: Wer sie nicht einhält, riskiert den Versicherungsschutz und setzt sich dem Vorwurf der Organisationsverletzung aus.

  • Betriebsanleitungen und Wartungsvorgaben griffbereit im Studio halten, nicht in der Zentrale
  • durchgeführte Wartungen dokumentieren, mit Datum und ausführender Person
  • Sichtkontrollen durch das Personal auf einem Laufzettel je Gerät festhalten
  • Mitgliedermeldungen über defekte Geräte schriftlich erfassen und auswerten
  • gesperrte Geräte wirksam sperren – ein Zettel „bitte vorsichtig benutzen“ ist keine Sperrung

Diese laufende Dokumentation ist im Schadensfall oft entscheidender als das jährliche Prüfprotokoll. Sie belegt, dass zwischen zwei Prüfungen jemand hingesehen hat.

Prüfung ohne Betriebsunterbrechung

Ein geschlossenes Studio kostet mehr als jede Prüfung. Wir arbeiten deshalb geräteweise und in Ihren Randzeiten.

  1. Terminlage nach Ihrer Frequenzkurve – meist vormittags unter der Woche oder am späten Sonntagabend.
  2. Prüfung Gerät für Gerät; geprüfte Geräte sind sofort wieder frei.
  3. Gängige Verschleißteile bringen wir mit, damit kleine Mängel den Ablauf nicht aufhalten.
  4. Gesperrte Geräte werden gekennzeichnet; Sie erhalten sofort eine Einschätzung zu Reparaturaufwand und Lieferzeit.

Für ein mittelgroßes Studio rechnen wir mit einem halben bis ganzen Arbeitstag. Bei Ketten planen wir die Standorte so, dass Anfahrten gebündelt werden.

Häufige Fragen von Studiobetreibern

Müssen wir für die Prüfung schließen?

Nein. Wir arbeiten geräteweise in den Randzeiten. Nur gesperrte Geräte bleiben gesperrt, alle anderen sind unmittelbar nach der Prüfung wieder nutzbar.

Gilt das auch für Hotel- und Firmenfitnessräume?

Ja. Bei Firmenfitnessräumen kommt hinzu, dass die Geräte als Arbeitsmittel gelten und damit direkt unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen. Ein Zugang per Chipkarte ohne Personal ändert daran nichts.

Was ist mit Geräten im Leasing?

Die Prüfpflicht trifft den Betreiber, nicht den Eigentümer. Wer die Geräte seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, muss ihren sicheren Zustand gewährleisten – unabhängig vom Eigentum.

Wie oft sollten wir prüfen lassen?

Einmal jährlich ist das Minimum. Bei hoher Auslastung empfehlen wir eine zusätzliche Wartung nach sechs Monaten, vor allem für Kabelzüge und Cardiogeräte.

Studiotermin in Ihren Randzeiten

Nennen Sie uns Gerätezahl und Ihre schwächsten Stunden – wir richten den Termin danach ein.

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