Der Dienstsport gehört zur Ausbildung und zum Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Entsprechend umfangreich ist die Ausstattung in den Liegenschaften: Sporthallen, Krafträume, Hindernisbahnen, Schwimmhallen und Außenanlagen.
Rechtlich sind die Trainingsgeräte Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfpflicht folgt denselben Regeln wie in der Privatwirtschaft, ergänzt um die internen Vorschriften des Dienstherrn.
Praktisch unterscheiden sich Aufträge in Bundesliegenschaften vor allem im Organisatorischen: Zutrittsregelungen, Anmeldung der eingesetzten Personen, Vorgaben zu Fotodokumentation und Datenhaltung.