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Dienstsport

Prüfung von Sportgeräten bei der Bundeswehr

Dienstsport ist Dienst. Die Geräte dafür sind Arbeitsmittel des Dienstherrn und unterliegen denselben Prüfpflichten wie in jedem anderen Betrieb – mit zusätzlichen Anforderungen an Zutritt und Dokumentation.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Der Dienstsport gehört zur Ausbildung und zum Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Entsprechend umfangreich ist die Ausstattung in den Liegenschaften: Sporthallen, Krafträume, Hindernisbahnen, Schwimmhallen und Außenanlagen.

Rechtlich sind die Trainingsgeräte Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfpflicht folgt denselben Regeln wie in der Privatwirtschaft, ergänzt um die internen Vorschriften des Dienstherrn.

Praktisch unterscheiden sich Aufträge in Bundesliegenschaften vor allem im Organisatorischen: Zutrittsregelungen, Anmeldung der eingesetzten Personen, Vorgaben zu Fotodokumentation und Datenhaltung.

Bild folgtPrüfung von Sportgeräten bei der Bundeswehr

Der typische Bestand in einer Liegenschaft

  • Sporthallen mit vollständigem Turngerätesatz, häufig mit Mehrfachnutzung
  • Krafträume mit Kraftstationen, Freihantelbereich und Cardiogeräten
  • Gymnastik- und Kursräume mit Kleingeräten und Matten
  • Außenanlagen: Sportplätze, Laufbahnen, Hindernis- und Geräteparcours
  • Klettereinrichtungen und Seilaufbauten, soweit vorhanden
  • Geräte in Sanitäts- und Rehabilitationsbereichen

Die Hindernis- und Geräteparcours sind ein Sonderfall: Sie sind meist nicht nach den Normen für Sportgeräte gebaut, sondern nach dienstlichen Vorgaben. Wir beurteilen sie nach dem Stand der Technik und weisen ausdrücklich aus, worauf sich die Bewertung stützt.

Organisatorische Anforderungen

  • Anmeldung und Zutrittsberechtigung für die eingesetzten Prüfer, in der Regel mit Vorlauf
  • Begleitung durch eine Person der Liegenschaft während des gesamten Termins
  • Einhaltung der Vorgaben zu Fotodokumentation – in vielen Bereichen nicht zulässig
  • Datenhaltung und Zustellung der Protokolle nach den Vorgaben der Dienststelle
  • Nachweise zur Qualifikation der Prüfer nach TRBS 1203

Wir kalkulieren den organisatorischen Mehraufwand ein, statt ihn nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Vorlauf für Zutrittsanmeldungen beträgt erfahrungsgemäß mehrere Wochen und sollte bei der Terminplanung berücksichtigt werden.

Prüfung und Dokumentation

Inhaltlich unterscheidet sich die Prüfung nicht von anderen Einrichtungen. Der Maßstab ist die DGUV Information 202-044, ergänzt um die Herstellervorgaben.

Bei der Dokumentation richten wir uns nach den Anforderungen der Dienststelle. Wo Fotodokumentation nicht zulässig ist, arbeiten wir mit Beschreibung und Skizze; die Aussagekraft des Protokolls leidet darunter nicht.

Für Dienststellen mit mehreren Liegenschaften legen wir einen gemeinsamen Plan an, ähnlich dem Vorgehen bei mehreren Sportstätten.

Häufige Fragen zu Bundesliegenschaften

Wie viel Vorlauf brauchen Sie?

Für die Zutrittsanmeldung rechnen wir mit mehreren Wochen. Die eigentliche Terminplanung richtet sich danach und nach dem Dienstbetrieb der Liegenschaft.

Können Sie ohne Fotodokumentation arbeiten?

Ja. Wo Aufnahmen nicht zulässig sind, dokumentieren wir mit Beschreibung und Skizze. Das Protokoll bleibt vollständig und nachvollziehbar.

Prüfen Sie auch Hindernisbahnen?

Ja, soweit es sich um Geräte und Aufbauten handelt. Da sie meist nicht nach Sportgerätenormen gebaut sind, beurteilen wir nach dem Stand der Technik und legen die Bewertungsgrundlage im Protokoll offen.

Welche Nachweise können Sie vorlegen?

Qualifikationsnachweise der Prüfer nach TRBS 1203, Referenzen und die üblichen Unternehmensnachweise. Weitere Unterlagen stellen wir auf Anforderung bereit.

Anfrage für Ihre Liegenschaft

Nennen Sie uns Standort und Umfang. Wir klären die organisatorischen Anforderungen vorab und planen den Vorlauf ein.

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