Bei der Polizei laufen zwei Nutzungsarten nebeneinander: der reguläre Dienstsport zum Erhalt der Leistungsfähigkeit und das Einsatztraining mit Zweikampf-, Eingriffs- und Festnahmetechniken. Beide belasten Geräte und Böden unterschiedlich.
Der Dienstsport entspricht im Wesentlichen dem Betrieb eines Studios: Kraftgeräte, Cardiogeräte, freie Gewichte. Beim Einsatztraining stehen dagegen Matten, Schlagpolster, Wandpolsterungen und Aufbauten im Vordergrund – Ausrüstung, die weniger Mechanik hat, aber stark beansprucht wird.
Rechtlich handelt es sich in beiden Fällen um Arbeitsmittel des Dienstherrn. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Maßstab aus der DGUV Information 202-044 und den Herstellervorgaben.