Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das entscheidende Bindeglied zwischen Gesetz und Praxis. Sie regelt Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und damit auch von Sport- und Fitnessgeräten.
Der Schlüsselbegriff ist das Arbeitsmittel. Die Verordnung definiert es weit: Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Ein Kraftgerät im Firmenfitnessraum ist danach ein Arbeitsmittel, ein Reck in einer Schulhalle ebenfalls – benutzt von der Lehrkraft im Rahmen ihrer Arbeit.
Für Geräte, die ausschließlich von Dritten und nicht von Beschäftigten benutzt werden, greift die BetrSichV nicht unmittelbar. Die Anforderungen folgen dann aus der Verkehrssicherungspflicht – im Ergebnis mit demselben Maßstab.