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Prüfung von Sportgeräten für Sportvereine

Im Verein entscheidet ein ehrenamtlicher Vorstand – und haftet unter Umständen persönlich. Wir prüfen vereinseigene Geräte, auch wenn sie in einer fremden Halle stehen, und dokumentieren so, dass der Nachweis trägt.

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E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Für Vereine ist die Prüfpflicht das Thema, das am häufigsten übersehen wird – und das mit den unangenehmsten Folgen, weil es an Personen hängt. Der Vorstand ist Organ des Vereins und kann bei grober Pflichtverletzung persönlich in Anspruch genommen werden.

Die verbreitete Annahme lautet: Die Halle gehört der Stadt, also prüft die Stadt. Das stimmt für die Hallenausstattung. Für Geräte, die der Verein selbst angeschafft hat, stimmt es nicht – dort ist der Verein Betreiber, unabhängig davon, wo das Gerät steht.

Betroffen sind praktisch alle Vereine mit eigenem Kraftraum, eigenem Gerätesatz, eigener Kletterwand oder eigenen Trainingsgeräten im Vereinsheim.

Vereinstrainingsraum mit Crosstrainer, Ergometer und Laufband, davor eine Langhantel mit Gewichtsscheibe an der Ablage – Sportgeräte in einem Vereinsheim

Haftung im Verein

Der Verein haftet als juristische Person für Schäden, die aus verletzten Verkehrssicherungspflichten entstehen. Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein und – bei grober Fahrlässigkeit – auch nach außen.

Seit der Reform des Vereinsrechts ist die Haftung ehrenamtlicher Vorstände auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Das ist eine spürbare Erleichterung, aber keine Entwarnung: Eine über Jahre unterlassene Prüfung wird regelmäßig als grob fahrlässig bewertet.

Wichtig für die Praxis: Die Vereinshaftpflicht deckt Schäden ab, solange die Obliegenheiten eingehalten wurden. Eine nachweislich unterlassene Prüfung kann zur Leistungskürzung führen – genau in dem Moment, in dem der Verein den Schutz am dringendsten braucht.

Vereinsgeräte in fremden Hallen

Der häufigste Fall: Ein Verein nutzt die Schulturnhalle und hat dort eigene Geräte stehen – einen Mattensatz, ein Kleingeräteregal, einen Kraftgeräteschrank.

Der Schulträger prüft, was ihm gehört. Vereinsgeräte fallen aus diesem Auftrag heraus und bleiben regelmäßig ungeprüft, weil beide Seiten die andere für zuständig halten.

Wir lösen das, indem wir den Bestand nach Eigentümer getrennt erfassen. Der Verein erhält ein eigenes Protokoll über seine Geräte. Der organisatorische Aufwand ist gering, wenn beide Prüfungen am selben Tag stattfinden.

Was Vereine typischerweise prüfen lassen müssen

  • Kraftraum im Vereinsheim: Kabelzüge, Kraftstationen, Hanteln, Racks, Cardiogeräte
  • eigene Turn- und Kleingeräte, die in Hallen Dritter eingelagert sind
  • vereinseigene Kletterwände und Boulderbereiche
  • Außenanlagen auf Vereinsgelände: Tore, Ballfangzäune, Kleinspielfelder
  • Spielgeräte auf dem Vereinsgelände, etwa neben der Gastronomie
  • Trainingsgeräte in Umkleide- und Nebenräumen, die oft vergessen werden

Kosten und Termine

Vereine arbeiten mit engen Budgets. Zwei Dinge helfen dabei, die Kosten realistisch zu halten.

  1. Termine bündeln. Wenn Verein und Schulträger am selben Tag prüfen lassen, fällt die Anfahrt nur einmal an. Sprechen Sie das mit Ihrer Kommune ab.
  2. Mit anderen Vereinen zusammentun. Mehrere Vereine an einem Ort an einem Termin senken die Kosten je Verein deutlich.

Zur Terminlage: Die Ligapause ist das natürliche Fenster. Für Hallensportarten sind das die Sommermonate, für Feldsportarten die Winterpause.

Viele Landessportbünde und Kreissportbünde fördern Maßnahmen zur Sportstättensicherheit. Ob und wie das in Ihrem Bundesland möglich ist, weiß Ihr Sportbund am besten – ein aktuelles Prüfprotokoll ist dabei häufig Teil der Antragsunterlagen.

Häufige Fragen aus Vereinen

Wir nutzen nur die Halle der Stadt – müssen wir trotzdem prüfen lassen?

Für die Hallenausstattung nicht, dafür ist der Träger zuständig. Für Geräte, die dem Verein gehören, schon – auch wenn sie in dieser Halle stehen.

Haftet der Vorstand persönlich?

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ja. Eine über Jahre unterlassene Prüfung wird in der Regel als grob fahrlässig eingestuft. Eine dokumentierte Fremdprüfung ist der belastbarste Gegendarstellung, die Sie vorlegen können.

Können mehrere Vereine gemeinsam beauftragen?

Ja, und das ist in der Regel die wirtschaftlichere Variante. Wir rechnen die Anfahrt einmal ab und stellen jedem Verein ein eigenes Protokoll aus.

Gibt es Fördermittel dafür?

Das ist von Bundesland und Sportbund abhängig. Fragen Sie bei Ihrem Kreis- oder Landessportbund nach – ein aktuelles Prüfprotokoll gehört oft zu den Antragsunterlagen.

Vereinsgeräte prüfen lassen

Sagen Sie uns, was dem Verein gehört und wo es steht. Wir stellen ein Protokoll aus, das dem Verein zuzuordnen ist.

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