Für Vereine ist die Prüfpflicht das Thema, das am häufigsten übersehen wird – und das mit den unangenehmsten Folgen, weil es an Personen hängt. Der Vorstand ist Organ des Vereins und kann bei grober Pflichtverletzung persönlich in Anspruch genommen werden.
Die verbreitete Annahme lautet: Die Halle gehört der Stadt, also prüft die Stadt. Das stimmt für die Hallenausstattung. Für Geräte, die der Verein selbst angeschafft hat, stimmt es nicht – dort ist der Verein Betreiber, unabhängig davon, wo das Gerät steht.
Betroffen sind praktisch alle Vereine mit eigenem Kraftraum, eigenem Gerätesatz, eigener Kletterwand oder eigenen Trainingsgeräten im Vereinsheim.
