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Prüfung von Spielplatzgeräten

Spielplätze werden von Kindern ohne Aufsicht genutzt und von niemandem gemeldet, wenn etwas kaputtgeht. Wir prüfen nach DIN EN 1176 – Fangstellen, Fallschutz, Standsicherheit und Verschleiß.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Spielplatzgeräte sind der Bereich mit der strengsten Systematik. Die Normenreihe DIN EN 1176 beschreibt nicht nur, was ein Gerät können muss, sondern auch, wie oft und in welcher Tiefe es zu kontrollieren ist.

Der Grund liegt in der Nutzergruppe. Kinder benutzen Geräte anders, als der Hersteller es vorgesehen hat, tragen Kleidung mit Kordeln und Kapuzen und melden keinen Schaden. Die Norm reagiert darauf mit sehr konkreten Anforderungen an Öffnungsweiten, Fangstellen und Fallräume.

Betreiber sind Kommunen, Schulträger, Kitas, Wohnungsunternehmen, Kirchengemeinden, Gastronomie und Campingplätze. Die Verkehrssicherungspflicht trifft sie alle gleichermaßen – unabhängig davon, ob der Platz öffentlich gewidmet ist oder auf privatem Grund liegt.

Spielplatz mit Spielturm, Rutsche, Nestschaukel und Sand als Fallschutz – Prüfung von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176

Die drei Inspektionsarten nach DIN EN 1176

Inspektionsarten und Intervalle nach DIN EN 1176-7
ArtWas geprüft wirdÜbliches Intervall
Visuelle Routine-InspektionOffensichtliche Gefahren durch Nutzung, Vandalismus oder Witterung: Glasscherben, fehlende Teile, lose Bauteile, Fallschutzmaterialtäglich bis wöchentlich, je nach Nutzung
Operative InspektionFunktion und Stabilität im Detail, Verschleiß beweglicher Teile, Zustand des Fallschutzesein bis drei Monate
Jährliche HauptinspektionGesamtzustand einschließlich Fundamenten, tragenden Teilen, Veränderungen am Gerät und Bewertung der Betriebssicherheitjährlich, durch befähigte Person

Die jährliche Hauptinspektion übernehmen wir. Für die beiden häufigeren Kontrollen schulen wir auf Wunsch Ihr eigenes Personal und stellen die Formblätter zur Verfügung – das ist in aller Regel günstiger als eine Fremdvergabe.

Was bei der Hauptinspektion geprüft wird

  • Standsicherheit und Zustand der Fundamente, Freilegung im Zweifelsfall
  • tragende Holzteile am Übergang zum Boden – die typische Stelle für Fäulnis
  • Metallteile auf Korrosion, besonders an Schweißnähten und im Erdbereich
  • Fangstellen für Kopf, Hals, Finger und Kleidung nach den Prüfkörpern der Norm
  • Fallräume und Fallschutz: Material, Schichtdicke, Verdichtung, Ausdehnung
  • Seile, Ketten, Netze und deren Verbindungselemente
  • Schaukelaufhängungen, Lager und Sitze
  • Rutschen: Zustand der Gleitfläche, Auslaufbereich, seitliche Begrenzung
  • Vollständigkeit und Lesbarkeit von Hinweisschildern

Für Fangstellen arbeiten wir mit den in der Norm vorgesehenen Prüfkörpern. Das ist der Teil der Prüfung, der sich mit bloßem Augenmaß nicht ersetzen lässt: Eine Öffnung, die harmlos aussieht, kann genau im kritischen Bereich liegen.

Fallschutz – der häufigste Mangel

Kein anderer Punkt taucht in unseren Protokollen so oft auf. Fallschutz wird bei der Errichtung korrekt eingebaut und danach nie wieder angefasst.

  • Sand und Kies verdichten sich, verlieren an Dämpfung und werden aus dem Aufprallbereich herausgetragen – gerade unter Schaukeln und am Rutschenauslauf
  • Holzhackschnitzel zersetzen sich und verlieren über die Jahre erheblich an Schichtdicke
  • Fallschutzplatten werden hart und lösen sich an den Fugen
  • der Fallraum wird durch später aufgestellte Bänke, Papierkörbe oder Pflanzungen eingeengt

Die erforderliche Schichtdicke hängt von der freien Fallhöhe ab. Wir messen nach, statt zu schätzen, und halten das Ergebnis mit Zahlenwert im Protokoll fest – das ist der Punkt, an dem im Schadensfall am genauesten hingesehen wird.

Wer prüfen darf: DIN 79161

Für Spielplätze gibt es eine eigene Norm, die nicht das Gerät beschreibt, sondern die Person davor: Die DIN 79161 trägt den Titel Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern und legt fest, welche Ausbildung und Schulung eine prüfende Person mitbringen muss.

Sie wird häufig mit Produktnormen verwechselt. Für die Geräte selbst gilt die DIN EN 1176, für Outdoor-Fitnessanlagen die DIN EN 16630. Die DIN 79161 sagt nichts über Geräte, sondern nur über die Qualifikation des Prüfers.

Praktisch heißt das: Ein Protokoll ist nur so viel wert wie die Qualifikation dessen, der es unterschrieben hat. Fragen Sie danach – bei uns wie bei jedem anderen Anbieter. Was wir vorlegen können, steht auf der Seite Über uns.

Dokumentation und Bestandsbuch

Für Spielplätze empfiehlt die Norm ein Bestandsbuch je Anlage: Geräteliste, Baujahr, Hersteller, durchgeführte Inspektionen, festgestellte Mängel und deren Behebung.

Wir legen dieses Bestandsbuch auf Wunsch an und führen es fort. Für Kommunen mit vielen Spielflächen ist das der eigentliche Nutzen: Nicht die einzelne Prüfung, sondern ein Register, das zeigt, welche Anlage wann dran ist und welche Mängel offen sind.

Mehr zur kommunalen Praxis auf der Seite Spielplatzinspektion für Kommunen, zum Kita-Außengelände unter Spielplatzprüfung im Kindergarten.

Häufige Fragen zu Spielplatzgeräten

Wer muss Spielplätze prüfen lassen?

Der Betreiber – also Kommune, Schulträger, Kita, Wohnungsunternehmen oder privater Eigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht knüpft an die Eröffnung des Verkehrs an, nicht an die Widmung als öffentliche Fläche.

Reicht eine jährliche Prüfung aus?

Nein. Die jährliche Hauptinspektion ist nur eine von drei Stufen. Dazwischen sind operative Inspektionen und regelmäßige Sichtkontrollen erforderlich, deren Häufigkeit sich nach der Nutzung richtet.

Können wir die Sichtkontrollen selbst machen?

Ja, und das ist der Regelfall. Wir schulen Ihr Personal und stellen Formblätter bereit. Die jährliche Hauptinspektion sollte dagegen von einer befähigten Person von außen kommen – schon wegen der Unabhängigkeit der Bewertung.

Was passiert bei einem gefährlichen Mangel?

Das Gerät wird sofort gesperrt oder – wenn möglich – der gefährdende Teil entfernt. Wir informieren Sie unmittelbar und halten Sperrung und Grund im Protokoll fest.

Gilt die DIN EN 1176 auch für Spielgeräte in der Gastronomie?

Ja. Sobald Geräte Kindern zur Nutzung bereitgestellt werden, gilt derselbe Maßstab – ob im Biergarten, auf dem Campingplatz oder im Innenhof einer Wohnanlage.

Spielplatz prüfen lassen

Nennen Sie uns Anzahl und Lage der Spielflächen. Für mehrere Anlagen legen wir einen gemeinsamen Prüfplan an.

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