Spielplatzgeräte sind der Bereich mit der strengsten Systematik. Die Normenreihe DIN EN 1176 beschreibt nicht nur, was ein Gerät können muss, sondern auch, wie oft und in welcher Tiefe es zu kontrollieren ist.
Der Grund liegt in der Nutzergruppe. Kinder benutzen Geräte anders, als der Hersteller es vorgesehen hat, tragen Kleidung mit Kordeln und Kapuzen und melden keinen Schaden. Die Norm reagiert darauf mit sehr konkreten Anforderungen an Öffnungsweiten, Fangstellen und Fallräume.
Betreiber sind Kommunen, Schulträger, Kitas, Wohnungsunternehmen, Kirchengemeinden, Gastronomie und Campingplätze. Die Verkehrssicherungspflicht trifft sie alle gleichermaßen – unabhängig davon, ob der Platz öffentlich gewidmet ist oder auf privatem Grund liegt.
