Die Sicherheit von Sport- und Fitnessgeräten ist nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Die DGUV Information 202-044 trägt den Titel Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung und ist aus der früheren GUV-SI 8044 hervorgegangen. Sie gilt heute als der maßgebliche Maßstab dafür, wie Sportgeräte in Deutschland zu kontrollieren sind.
Eine DGUV-Information ist formal keine Rechtsnorm, sondern eine Konkretisierung. Ihre Verbindlichkeit bezieht sie aus dem, was darüber steht: dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Wer sich an sie hält, erfüllt den anerkannten Stand der Technik. Wer davon abweicht, muss begründen, warum sein Vorgehen mindestens gleichwertig ist – und zwar im Streitfall, rückwirkend.
Praktisch heißt das: Mindestens einmal jährlich muss eine befähigte Person jedes Gerät in Augenschein nehmen, seine Funktion prüfen, den Zustand bewerten und das Ergebnis schriftlich festhalten. Genau das leisten wir – bundesweit, mit festem Preis und ohne Pauschalvertrag, der Sie länger bindet, als Sie möchten.
