Fitnessgeräte unterscheiden sich von klassischen Turngeräten in einem wesentlichen Punkt: Sie werden ohne Aufsicht benutzt. In der Turnhalle steht eine Lehrkraft daneben, im Studio trainiert der Nutzer allein, oft mit hohen Lasten und in Positionen, aus denen er sich bei einem Bauteilversagen nicht befreien kann.
Der maßgebliche technische Rahmen ist die DIN EN ISO 20957 für stationäre Trainingsgeräte. Sie unterscheidet Geräteklassen – vereinfacht: Geräte für den Heimgebrauch und Geräte für den gewerblichen oder halbgewerblichen Einsatz. Ein Gerät der Heimklasse in einem Studio ist ein Mangel, unabhängig von seinem Zustand.
Dazu kommen die Vorgaben des Herstellers. Sie sind kein unverbindlicher Ratschlag: Wer sie ignoriert, verliert im Schadensfall regelmäßig den Versicherungsschutz und riskiert den Vorwurf der Organisationsverletzung.
