Wer wissen will, warum Sportgeräte geprüft werden müssen, muss beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anfangen. Es ist die gesetzliche Grundlage, aus der sich über die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV-Informationen die konkrete Prüfpflicht ableitet.
Das Gesetz ist bewusst allgemein gehalten. Es nennt keine Sportgeräte, keine Intervalle und keine Prüfverfahren. Stattdessen verpflichtet es den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Der Begriff Arbeitgeber ist dabei weiter zu verstehen, als es zunächst klingt: Er umfasst Kommunen als Schulträger, Vereine mit Beschäftigten, Studiobetreiber, Kliniken und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen.