Der Begriff UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Recht der Unfallversicherungsträger: Sie werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen und sind für deren Mitglieder verbindlich.
Umgangssprachlich wird „UVV-Prüfung“ für fast jede sicherheitstechnische Prüfung benutzt. Das ist praktisch, aber ungenau. Für Sportgeräte gibt es keine eigene Unfallverhütungsvorschrift, die die Prüfung regelt – maßgeblich ist die DGUV Information 202-044.
Der Unterschied ist mehr als Wortklauberei. Eine DGUV Vorschrift ist verbindliches Recht. Eine DGUV Information ist eine Empfehlung, die über Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Verkehrssicherungspflicht ihre Wirkung entfaltet.
