Zwischen Prüfung und Wartung liegt ein grundsätzlicher Unterschied, der in der Praxis oft verwischt. Die Prüfung stellt den Zustand fest und dokumentiert ihn; sie verändert am Gerät nichts. Die Wartung hält den Sollzustand aufrecht: nachziehen, schmieren, justieren, reinigen, Verschleißteile ersetzen.
Beides ist vorgeschrieben, beides aus unterschiedlichen Quellen. Die Prüfpflicht folgt aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 202-044. Die Wartungspflicht ergibt sich aus den Herstellervorgaben und aus der allgemeinen Pflicht, Arbeitsmittel in sicherem Zustand zu erhalten.
Wirtschaftlich ist die Rechnung eindeutig. Ein Seilzug, der rechtzeitig getauscht wird, kostet einen Bruchteil dessen, was ein gerissenes Seil an Folgeschäden, Ausfallzeit und im schlimmsten Fall an Haftung nach sich zieht.
