Die DIN EN 16630 trägt den Titel Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren und gilt seit 2015. Sie entstand, weil sich solche Anlagen zwischen den bestehenden Normen bewegten: Sie sind keine Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176 und keine Studiogeräte nach DIN EN ISO 20957.
Die Norm gilt für Geräte, die für Jugendliche ab 14 Jahren und einer Körpergröße von mindestens 1,40 Metern sowie für Erwachsene bestimmt sind. Sie behandelt Werkstoffe und Konstruktion, die Vermeidung von Gefahrstellen, Sicherheitsbereiche, Kennzeichnung sowie die Prüfverfahren, mit denen all das nachgewiesen wird.
Häufig verwechselt wird sie mit der DIN 79161. Die hat mit der Ausstattung nichts zu tun – sie regelt die Qualifizierung von Spielplatzprüfern, also die Ausbildung der prüfenden Person, nicht das Gerät.
Für Kommunen ist das der praktisch wichtigste Punkt. Outdoor-Fitnessanlagen wurden vielerorts gebaut, aber nicht in den Bestand der prüfpflichtigen Anlagen aufgenommen – weil niemand zuständig war und niemand die Norm kannte.