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Prüfung von Sportgeräten für Kommunen und Städte

Eine Stadt betreut nicht eine Halle, sondern Schulen, Sporthallen, Spielplätze, Bolzplätze und Bäder. Wir bringen das in ein Register, einen Terminplan und eine Mängelliste, die in die Haushaltsberatung passt.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Kommunen sind unser größter Auftraggebertyp – und der mit der komplexesten Aufgabe. Der Bestand verteilt sich über mehrere Ämter: Schulverwaltung, Sportamt, Gebäudemanagement, Grünflächenamt. Jedes hat eigene Zuständigkeiten, eigene Budgets und eigene Vorstellungen davon, wer prüfen lässt.

Die Verkehrssicherungspflicht trifft dabei die Kommune als Ganzes. Im Schadensfall hilft es nicht, dass der Bolzplatz beim Grünflächenamt und die Halle beim Gebäudemanagement geführt wird – gefragt wird nach dem Prüfnachweis, nicht nach dem Organigramm.

Unser Ansatz ist deshalb ämterübergreifend: ein Bestandsregister, ein Terminraster, eine Gesamtübersicht. Die Abrechnung lässt sich trotzdem nach Kostenstellen trennen.

Bild folgtPrüfung von Sportgeräten für Kommunen und Städte

Der typische kommunale Bestand

  • Schulturnhallen und Gymnastikräume der Schulen in Trägerschaft der Kommune
  • kommunale Sporthallen und Bürgerhäuser mit Sportnutzung
  • Außensportanlagen: Sportplätze, Kleinspielfelder, Bolzplätze, Leichtathletikanlagen
  • Spielplätze im öffentlichen Raum, in Kitas und auf Schulhöfen
  • Outdoor-Fitnessanlagen und Trimm-Pfade, oft aus Förderprogrammen entstanden
  • Fitnessräume in Bädern, Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden

Die letzten beiden Punkte werden am häufigsten übersehen. Outdoor-Fitnessanlagen nach DIN EN 16630 sind in vielen Kommunen gefördert und gebaut, aber nie in einen Prüfplan aufgenommen worden.

Vom Bestand zum Prüfplan

  1. Bestandsaufnahme über alle Ämter. Was gibt es, wo steht es, wem ist es zugeordnet, wie alt ist es? Das ist der aufwendigste, aber wertvollste Schritt.
  2. Einteilung nach Prüfregime. Hallengeräte nach DGUV 202-044, Spielplätze nach DIN EN 1176, Outdoor-Fitness nach DIN EN 16630 – unterschiedliche Intervalle und Dokumentationsformen.
  3. Jahresraster. Schulhallen in die Ferien, Außenanlagen ins Frühjahr, Spielplätze nach Nutzungsintensität gestaffelt.
  4. Mehrjahresplanung. Ein Plan über drei bis fünf Jahre, der sich mit der mittelfristigen Finanzplanung abgleichen lässt.

Dokumentation für Verwaltung und Politik

Verwaltungen brauchen zwei unterschiedliche Dokumente: eines für die Abarbeitung und eines für die Entscheidung.

  • Für die Abarbeitung: Protokoll je Standort mit Mängelliste, Dringlichkeit und Kostenschätzung, zustellbar an die jeweils zuständige Stelle.
  • Für die Entscheidung: eine Gesamtübersicht über alle Liegenschaften, sortierbar nach Dringlichkeit und Kosten – die Grundlage für Vorlagen im Fachausschuss.
  • Für die Fortschreibung: Lieferung als Tabelle, damit die Daten in die kommunale Liegenschaftsverwaltung übernommen werden können.

Gerade der dritte Punkt wird oft unterschätzt. Ein Protokoll als PDF ist ein Dokument; eine Tabelle ist ein Arbeitsmittel, das sich über Jahre fortschreiben lässt.

Vergabe und Wirtschaftlichkeit

Ab bestimmten Schwellenwerten ist auszuschreiben. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, damit die Angebote vergleichbar sind.

  • Leistungsbeschreibung nach Gerätezahl, nicht nach Anzahl der Objekte
  • getrennte Positionen für Prüfung, Wartung und Kleinreparaturen
  • Nachweise zur Qualifikation nach TRBS 1203 als Eignungskriterium
  • Rahmenvereinbarungen mit Abrufaufträgen für mehrjährige Zusammenarbeit

Der häufigste Konstruktionsfehler in kommunalen Ausschreibungen: Es wird pro Halle ausgeschrieben. Da der Aufwand aber an den Geräten hängt, gewinnt das Angebot mit der knappsten Kalkulation – und liefert entsprechend knappe Protokolle.

Häufige Fragen aus Kommunen

Können Sie alle Liegenschaften übernehmen?

Ja, unabhängig davon, welches Amt sie führt. Wir erfassen den Bestand ämterübergreifend und rechnen trotzdem nach Ihren Kostenstellen getrennt ab.

Wie lange dauert eine Bestandsaufnahme?

Für eine mittelgroße Stadt mit dreißig bis fünfzig Objekten rechnen wir mit mehreren Wochen, verteilt über die Standorte. Sie ist einmalig und bildet die Grundlage für alle Folgejahre.

Arbeiten Sie mit Rahmenvereinbarungen?

Ja, das ist bei kommunalen Auftraggebern der Regelfall. Wir liefern die dafür nötigen Nachweise und Preisstrukturen.

Prüfen Sie auch Spielplätze und Bolzplätze?

Ja, Spielplätze nach DIN EN 1176 und Sportanlagen nach den einschlägigen Regeln. Eine gemeinsame Beauftragung ist deutlich günstiger als getrennte Vergaben.

Kommunales Prüfkonzept anfragen

Nennen Sie uns die ungefähre Zahl der Objekte. Wir machen einen Vorschlag für Bestandsaufnahme, Jahresraster und Dokumentation.

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