Für Kommunen ist der Spielplatz der Bereich mit dem höchsten Haftungsrisiko im gesamten Sport- und Freizeitbestand. Der Nutzerkreis ist unbestimmt, die Nutzer sind Kinder, und eine Aufsicht findet nicht statt.
Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle streng. Wer einen Spielplatz eröffnet, muss ihn in verkehrssicherem Zustand halten und das nachweisen können. Die Beweislast verschiebt sich regelmäßig zu Lasten der Kommune, wenn die Dokumentation lückenhaft ist.
Die DIN EN 1176 gibt dafür ein abgestuftes System vor. Der entscheidende Punkt aus kommunaler Sicht: Es reicht nicht, einmal im Jahr jemanden kommen zu lassen.