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Sportgeräteprüfung an Ihrer Schule

Diese Seite ist für die Menschen an der Schule – Schulleitung, Sportfachschaft, Hausmeister. Was Sie vorbereiten müssen, wie der Tag abläuft und was Sie mit dem Ergebnis anfangen.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Aus Sicht einer einzelnen Schule stellt sich die Prüfung anders dar als aus Sicht des Trägers. Sie beauftragen in der Regel nicht selbst, aber Sie merken als Erste, wenn etwas nicht stimmt – und Sie sind diejenigen, die ein Gerät sperren müssen.

Die häufigste Frage, die uns aus Schulen erreicht, lautet nicht „wie oft“, sondern „wer eigentlich“. Die Antwort: beauftragen tut der Schulträger, melden und sperren muss die Schule. Beides gehört zusammen, und beides geht regelmäßig schief, wenn die Schnittstelle nicht geklärt ist.

Wenn Ihr Träger noch nicht beauftragt hat, können Sie das anstoßen. Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine kurze Übersicht bereit, die sich weiterreichen lässt – ohne dass Sie irgendetwas beauftragen müssen.

Bild folgtSportgeräteprüfung an Ihrer Schule

Was Sie vorbereiten sollten

  • Zugang zur Halle und zum Geräteraum, idealerweise durch den Hausmeister
  • eine Ansprechperson, die während des Termins erreichbar ist
  • vorhandene Unterlagen: frühere Protokolle, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben
  • eine Liste bekannter Auffälligkeiten – was in den letzten Monaten gemeldet wurde
  • Hinweis auf Geräte, die dem Förderverein oder einem Verein gehören

Mehr ist nicht nötig. Geräte müssen nicht herausgeräumt, nicht aufgebaut und nicht gereinigt werden. Wir arbeiten den Bestand so ab, wie er steht.

Der Ablauf am Prüftag

  1. Kurze Abstimmung mit der Ansprechperson: Bestand, Besonderheiten, bekannte Mängel.
  2. Prüfung von oben nach unten – erst Deckenaufhängungen und Hubanlagen, dann die Geräte, zuletzt Bodenhülsen und Geräteraum.
  3. Kleinere Mängel beheben wir direkt: Verschraubungen nachziehen, Feststeller richten, fehlende Abdeckungen ersetzen.
  4. Geräte mit akuten Mängeln werden gesperrt und gekennzeichnet – wir informieren Sie unmittelbar, nicht erst im Protokoll.
  5. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit Prüfdatum.

Für eine Einfachhalle rechnen wir mit zwei bis vier Stunden. Mehrfachhallen prüfen wir feldweise, sodass der Rest nutzbar bleibt.

Was Sie zwischen zwei Prüfungen tun können

Zwölf Monate sind lang. Der größte Teil dessen, was in dieser Zeit passiert, lässt sich mit wenig Aufwand auffangen.

  • Sichtkontrolle vor der Nutzung durch die Lehrkraft – vor allem an Aufbauten, die gerade erst aufgestellt wurden
  • ein einfacher Meldeweg, der tatsächlich benutzt wird: ein Zettel im Geräteraum genügt, wenn ihn jemand liest
  • auffällige Geräte sofort sperren statt mit einem Hinweis versehen
  • gemeldete Mängel schriftlich an den Träger weitergeben, damit sie in einen Vorgang kommen
Der Satz „das haben wir doch gemeldet“ hilft im Schadensfall nur dann, wenn sich die Meldung nachweisen lässt. Eine kurze E-Mail an das Gebäudemanagement ist dafür völlig ausreichend – mündlich reicht nicht.

Nach dem Termin

Sie erhalten das Protokoll auf Wunsch direkt, parallel zum Träger. Für Ihre Arbeit sind zwei Teile relevant: die Liste gesperrter Geräte, die Sie sofort berücksichtigen müssen, und die Mängelliste, an deren Abarbeitung Sie gegenüber dem Träger erinnern können.

Sinnvoll ist, das Protokoll im Geräteraum oder im Sportlehrerzimmer zugänglich zu halten. Ein Dokument, das nur in der Verwaltung liegt, erreicht die Menschen nicht, die täglich mit den Geräten arbeiten.

Häufige Fragen aus Schulen

Können wir als Schule selbst beauftragen?

In der Regel beauftragt der Träger. Wenn Ihre Schule ein eigenes Budget hat oder in freier Trägerschaft ist, geht es auch direkt. Rufen Sie uns an, wir klären das in fünf Minuten.

Darf unser Hausmeister die Prüfung übernehmen?

Nur wenn er befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, und das setzt Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit mit genau diesen Arbeitsmitteln voraus. Sichtkontrollen im Alltag kann und sollte er dagegen übernehmen.

Was, wenn ein Gerät mitten im Schuljahr kaputtgeht?

Dann sperren Sie es und melden es schriftlich an den Träger. Für die Instandsetzung braucht es keinen neuen Prüftermin – reparierte Geräte kontrollieren wir beim nächsten regulären Besuch nach.

Stört die Prüfung den Unterricht?

In den Ferien gar nicht. Muss ein Termin in die Unterrichtszeit fallen, stimmen wir ihn mit dem Stundenplan ab und arbeiten feldweise.

Prüfung für Ihre Schule anstoßen

Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was für Ihre Halle nötig ist, und Sie können das an Ihren Träger weitergeben.

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