Aus Sicht einer einzelnen Schule stellt sich die Prüfung anders dar als aus Sicht des Trägers. Sie beauftragen in der Regel nicht selbst, aber Sie merken als Erste, wenn etwas nicht stimmt – und Sie sind diejenigen, die ein Gerät sperren müssen.
Die häufigste Frage, die uns aus Schulen erreicht, lautet nicht „wie oft“, sondern „wer eigentlich“. Die Antwort: beauftragen tut der Schulträger, melden und sperren muss die Schule. Beides gehört zusammen, und beides geht regelmäßig schief, wenn die Schnittstelle nicht geklärt ist.
Wenn Ihr Träger noch nicht beauftragt hat, können Sie das anstoßen. Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine kurze Übersicht bereit, die sich weiterreichen lässt – ohne dass Sie irgendetwas beauftragen müssen.