Klettern unterscheidet sich von anderen Sportarten durch eine Eigenschaft: Es gibt keine Toleranz gegenüber Bauteilversagen. Bei einem defekten Kabelzug rutscht ein Gewicht ab, bei einem versagenden Sicherungspunkt stürzt ein Mensch.
Der maßgebliche technische Rahmen ist die DIN EN 12572 für künstliche Kletteranlagen. Sie unterscheidet zwischen Anlagen mit Sicherungspunkten, Boulderwänden ohne Sicherung und Klettergriffen als Einzelbauteil. Für Anlagen im Außenbereich und auf Spielplätzen kommt die DIN EN 1176 hinzu.
In Schulen und Vereinen finden wir häufig Anlagen, die über Jahre gewachsen sind: eine Grundwand vom Hersteller, später ergänzte Griffe aus verschiedenen Quellen, nachgerüstete Umlenkungen. Genau solche Mischungen brauchen eine sorgfältige Bewertung.
