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Klettern

Prüfung von Klettergeräten und Kletterwänden

Beim Klettern hängt die Sicherheit an einzelnen Bauteilen. Wir prüfen Wände, Sicherungspunkte, Griffe, Matten und Sicherungssysteme – dort, wo ein Versagen unmittelbar zum Absturz führt.

Beratung erhalten
E-Mailinfo@sport-wartung.deTelefon+49 170 2015937
ÖffnungszeitenMo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr

Klettern unterscheidet sich von anderen Sportarten durch eine Eigenschaft: Es gibt keine Toleranz gegenüber Bauteilversagen. Bei einem defekten Kabelzug rutscht ein Gewicht ab, bei einem versagenden Sicherungspunkt stürzt ein Mensch.

Der maßgebliche technische Rahmen ist die DIN EN 12572 für künstliche Kletteranlagen. Sie unterscheidet zwischen Anlagen mit Sicherungspunkten, Boulderwänden ohne Sicherung und Klettergriffen als Einzelbauteil. Für Anlagen im Außenbereich und auf Spielplätzen kommt die DIN EN 1176 hinzu.

In Schulen und Vereinen finden wir häufig Anlagen, die über Jahre gewachsen sind: eine Grundwand vom Hersteller, später ergänzte Griffe aus verschiedenen Quellen, nachgerüstete Umlenkungen. Genau solche Mischungen brauchen eine sorgfältige Bewertung.

Kletterwand mit Klettergriffen, Kletternetz und Fallschutzmatten in einer Halle – Prüfung von Klettergeräten und Kletterwänden

Kletterwände mit Sicherungspunkten

  • Tragkonstruktion und Befestigung der Wand am Bauwerk, Zustand der Verankerungen
  • Kletterplatten auf Delaminierung, Risse, Ausbrüche an den Einschlagmuttern
  • Sicherungspunkte und Umlenkungen: Zustand, Sitz, Verformung, Korrosion
  • Zwischensicherungen auf vollständige und normgerechte Ausführung
  • Klettergriffe: Rissbildung, Sitz der Schrauben, Drehsicherung, scharfe Kanten
  • Topropesysteme, Seile, Karabiner und Umlenkrollen

Einschlagmuttern in Holzplatten sind der klassische Schwachpunkt. Sie lösen sich über Jahre, besonders dort, wo Griffe häufig gewechselt werden. Von vorn ist das nicht zu erkennen – geprüft wird deshalb mit Drehmoment, nicht mit dem Auge.

Boulderbereiche und Sturzräume

Ohne Seilsicherung übernimmt der Boden die gesamte Schutzfunktion. Entsprechend genau sehen wir dorthin.

  • Fallhöhe im Verhältnis zur vorhandenen Dämpfung
  • Zustand und Dicke der Fallschutzmatten, Fugen zwischen einzelnen Matten
  • freier Sturzraum ohne Einbauten, Kanten, Säulen oder Geräte
  • Übergänge zwischen Mattenbereich und angrenzendem Hallenboden
  • Kennzeichnung der maximalen Absprunghöhe

Offene Fugen zwischen Fallschutzmatten sind ein häufiger und unterschätzter Befund: Der Fuß findet die Lücke, das Sprunggelenk gibt nach. Die Matten selbst sind dabei völlig intakt.

Taue, Kletterstangen und Klettergerüste

In Turnhallen sind dies die häufigsten Klettergeräte überhaupt – und die am seltensten gewarteten.

  • Deckenaufhängung, Wirbel, Karabiner und Aufhängeösen
  • Zustand der Taue: Faserbruch, Verhärtung, Beschädigung an den Spleißen, Zustand der Enden
  • Kletterstangen auf Korrosion, Verformung und Sitz in der Bodenaufnahme
  • ausschwenkbare Klettergerüste: Gelenke, Arretierung, Endlagensicherung, Feststellung
  • Fallschutz unterhalb der Anlage

Persönliche Schutzausrüstung – die Abgrenzung

Gurte, Seile, Karabiner, Helme und Sicherungsgeräte sind persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Für sie gelten eigene Regeln, eigene Fristen und eigene Sachkundeanforderungen.

Wir prüfen die fest installierte Anlage. Die Prüfung von PSAgA ist gesondert zu beauftragen und muss von einer dafür ausgebildeten sachkundigen Person durchgeführt werden. Ablegereife ergibt sich dort nicht nur aus dem Zustand, sondern auch aus dem Herstellungsdatum.

Häufiger Fehler in Schulen und Vereinen: Die Anlage wird geprüft, das lose Material im Schrank nicht. Ein zehn Jahre altes Seil im Geräteraum ist unabhängig von seinem Aussehen abzulegen.

Häufige Fragen zu Kletteranlagen

Wie oft muss eine Kletteranlage geprüft werden?

Mindestens jährlich durch eine befähigte Person. Zusätzlich ist vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durch die aufsichtführende Person erforderlich, insbesondere auf lose Griffe und beschädigte Sicherungspunkte.

Prüfen Sie auch Gurte, Seile und Karabiner?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz fällt unter eigene Vorschriften und erfordert eine gesonderte Sachkunde. Wir prüfen die fest installierte Anlage und weisen im Protokoll darauf hin, welches Material separat zu prüfen ist.

Dürfen wir Klettergriffe selbst umschrauben?

Grundsätzlich ja, mit passendem Werkzeug und korrektem Drehmoment. Wichtig ist, dass Griffe gegen Verdrehen gesichert werden und die Einschlagmuttern intakt sind. Bei ausgebrochenen Aufnahmen ist die Platte zu tauschen, nicht der Griff.

Was gilt für Boulderwände ohne Seilsicherung?

Dort entscheidet der Fallschutz. Maßgeblich sind die maximale Absprunghöhe, die Mattendicke und ein freier Sturzraum ohne Einbauten. Diese drei Punkte prüfen wir zusammen, weil sie nur gemeinsam wirken.

Gilt das auch für Kletteranlagen auf Spielplätzen?

Für Spielplatzanlagen gilt die DIN EN 1176 mit eigenen Anforderungen an Fangstellen und Fallschutz. Wir prüfen beides – die Zuordnung klären wir vorab, weil sich Prüfumfang und Dokumentation unterscheiden.

Kletteranlage prüfen lassen

Sagen Sie uns, um welche Art Anlage es geht – Hallenwand, Boulderbereich oder Außenanlage. Wir nennen Umfang und Preis vorab.

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