Der typische Verlauf: Eine Kommune holt drei Angebote für die Prüfung ihrer Sportgeräte ein. Das günstigste ist halb so teuer wie das teuerste. Bei genauerem Hinsehen prüft der günstigste Anbieter zwanzig Geräte, der teuerste sechzig, und keiner der drei hat dasselbe gemeint.
Vergleichbare Angebote entstehen nicht dadurch, dass man mehr Bewerber anschreibt, sondern dadurch, dass die Leistung präzise beschrieben ist. Dieser Beitrag sammelt, was in ein Leistungsverzeichnis für die Prüfung von Sportgeräten gehört.
Was sich in NRW seit Januar 2026 geändert hat
Für kommunale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sind UVgO und VOB/A in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr verbindlich anzuwenden. An ihre Stelle treten die allgemeinen Grundsätze – Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung – und die Vergabesatzung, die sich jede Kommune selbst gibt; die kommunalen Spitzenverbände haben dafür eine Mustersatzung bereitgestellt.
Für die Praxis heißt das: mehr Spielraum im Verfahren, aber kein Formular mehr, das die Vergleichbarkeit erzwingt. Das Leistungsverzeichnis trägt dadurch mehr Gewicht als vorher, nicht weniger.
1. Die Prüfgrundlage benennen
Ohne Angabe der Grundlage kann jeder Bieter etwas anderes anbieten. In der Regel gehören hinein:
- DGUV Information 202-044 für Sport- und Turngeräte
- DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und Kita-Außengelände, mit Angabe der geforderten Inspektionsart
- DIN EN 16630 für Outdoor-Fitnessanlagen
- Betriebssicherheitsverordnung als rechtlicher Rahmen
Wenn mehrere Anlagentypen im Auftrag stecken, gehört je Typ die passende Grundlage dazu – sonst wird am Ende die Außenspielfläche nach der falschen Norm begutachtet.
2. Das Mengengerüst – der entscheidende Punkt
Hier scheitern die meisten Ausschreibungen. „Prüfung der Sportgeräte in den Turnhallen der Stadt“ ist keine Mengenangabe. Nötig sind:
- Zahl und Anschrift der Standorte
- je Standort die Zahl der Geräte, mindestens nach Gruppen: Turngeräte, Ballspielanlagen, Kletteranlagen, Kraft- und Cardiogeräte, Außenanlagen, Trennvorrichtungen, Prallschutz
- Besonderheiten, die Zugangstechnik erfordern – Deckenaufhängungen, Hubkorbanlagen, hohe Kletterwände
Wenn kein Verzeichnis existiert, schreiben Sie das offen hinein und nehmen die Bestandsaufnahme als eigene, einmalige Position auf. Das ist erheblich besser, als eine Schätzung in den Raum zu stellen: Bieter kalkulieren sonst entweder mit Risikoaufschlag oder bieten knapp und rechnen später nach.
3. Die Eignung – wer prüfen darf
Fordern Sie konkret, nicht allgemein. Brauchbare Formulierungen:
- Die Prüfungen sind durch befähigte Personen im Sinne der TRBS 1203 durchzuführen; Nachweise über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit sind auf Verlangen vorzulegen.
- Für Spielplatzgeräte ist die einschlägige Qualifikation für die geforderte Inspektionsart nachzuweisen.
- Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit Angabe von Umfang und Auftraggeber.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
„Sachkundiger Betrieb“ ohne weitere Angabe ist keine Eignungsanforderung, weil der Begriff nicht geschützt ist.
4. Das Ergebnis – was geliefert wird
Was nicht gefordert ist, wird nicht geliefert. In das Verzeichnis gehört deshalb, was am Ende auf dem Tisch liegen soll:
- ein Prüfprotokoll mit einer eigenen Zeile je Gerät, eindeutig zugeordnet über Standort und Kennung – ausdrücklich keine Sammelvermerke
- Bewertung jedes Mangels nach Dringlichkeit, mit Frist
- eine klare Aussage je Gerät: Weiterbetrieb, Weiterbetrieb mit Einschränkung oder Sperrung
- Prüfplakette am Gerät mit Prüfdatum und nächster Fälligkeit
- Übergabe als PDF und in tabellarischer Form zur Übernahme in die eigene Verwaltung
- Angabe der prüfenden Person und ihrer Befähigung im Protokoll
Der vorletzte Punkt wird fast immer vergessen und ist der praktisch nützlichste: Eine Tabelle lässt sich fortschreiben, ein gescanntes PDF nicht.
5. Die Abgrenzung – was nicht Gegenstand ist
Ebenso wichtig wie der Umfang ist, was ausdrücklich nicht dazugehört. Sonst rechnet der eine es ein und der andere nicht, und die Angebote sind wieder unvergleichbar. Typische Abgrenzungen:
- elektrotechnische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
- sportfunktionelle Bewertung des Hallenbodens
- Medizinprodukte in Reha- und Therapiebereichen
- Instandsetzung – als eigene Position oder gesonderter Auftrag, nicht im Prüfpreis
6. Termine, Zugang und Ansprechpartner
Der Punkt, der über die tatsächliche Abwicklung entscheidet:
- gewünschte Zeitfenster – für Schulhallen praktisch immer die Ferien
- wer aufschließt und wer vor Ort ansprechbar ist
- ob Zugangstechnik gestellt wird oder mitzubringen ist
- ob mehrere Hallen an einem Tag erreichbar sein müssen
Wer die Ferienwochen nennt, bekommt bessere Preise: Der Bieter kann planen und Wege bündeln.
7. Die Wertung
Wenn der Leistungsumfang sauber beschrieben ist, spricht nichts gegen den Preis als Hauptkriterium – dann vergleichen Sie Gleiches. Ist er es nicht, führt reine Preiswertung verlässlich zum knappsten Angebot mit dem dünnsten Protokoll.
Bewährt hat sich zusätzlich: Losaufteilung nach Regionen bei großen Beständen, und eine Laufzeit über mehrere Jahre mit jährlicher Wiederholung. Das senkt den Preis, weil die Bestandsaufnahme nur einmal anfällt, und es erspart die jährliche Ausschreibung.
Kurz-Checkliste
- Prüfgrundlage je Anlagentyp benannt?
- Standorte und Gerätezahlen angegeben – oder Bestandsaufnahme als eigene Position?
- Befähigung nach TRBS 1203 gefordert, Nachweise verlangt?
- Protokollform beschrieben: je Gerät, mit Fristen, digital?
- Plaketten gefordert?
- Nicht enthaltene Leistungen ausdrücklich abgegrenzt?
- Zeitfenster und Zugang geregelt?
- Mehrjährige Laufzeit und Lose geprüft?
Fazit
Ein gutes Leistungsverzeichnis für die Sportgeräteprüfung passt auf zwei Seiten. Es nennt die Grundlage, die Menge, die geforderte Qualifikation und das Ergebnis – und grenzt ab, was nicht dazugehört. Wer diese vier Punkte beschreibt, bekommt Angebote, die sich nebeneinanderlegen lassen.
Wenn Sie ein Verzeichnis vorbereiten: Wir formulieren auf Wunsch einen neutralen Textvorschlag für den Leistungsteil, den Sie auch anderen Bietern vorlegen können. Das kostet nichts und ist nicht an einen Auftrag gebunden.
